Wenn schon offtopic, dann richtig!
§1 Ich möchte beanstanden, dass ich besagte Schale weder von der LMG entwendet, geliehen, noch in sonstiger Weise erworben habe, sondern dass ich vielmehr diesen von einem großen schwedischen Möbelhaus rechtmäßig gekauft habe (Der Kaufvertrag liegt noch immer in Form eines Kassenzettels vor) und schließlich als vereinbarten Schadensersatz an Julia weitergegeben habe.
§2 Bei einem gutgläubigen Erwerb muss der erworbene Gegenstand sehr wohl zurück gegeben werden, wenn dieser durch den Verkäufer/Verschenker einer dritten Partei geklaut worden ist. Nur in besonderen Ausnahmen trifft dies nicht zu, dies ist aber in beiden von euch benannten Beispiel nicht der Fall und sowohl das Auto, als auch die Schale müssten an den eigentlichen Eigentümer zurückgegeben werden.
§3 Ich habe gerade Juristen hier, die unsere Diskussion sehr erheiternd finden und die einzig dadurch versöhnt sind, dass tatsächlich niemand von euch Jura studiert.
Eines geraet bei der Sache ausser Frage: ist aber essenziell: War der urspuenglich zertörte Teller geklaut